Vorlage Kündigung Arbeitsvertrag durch Arbeitgeber

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Grundsätzlich kann jeder Vertrag aufgelöst werden – so auch der Arbeitsvertrag. Wenn Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeitenden kündigen wollen, gibt es einiges zu beachten.

Kündigungsschreiben Vorlage für Arbeitgeber
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Kündigung Arbeitsvertrag durch Arbeitgeber – gratis Word-Vorlage

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht nur der Arbeitnehmer kann kündigen, auch der Arbeitgeber kann seinerseits das Arbeitsverhältnis beenden (Kündigungsfreiheit).
  • Wenn Sie als Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beenden wollen, müssen Sie es ordentlich kündigen.
  • Ein Kündigungsgrund muss grundsätzlich nicht angegeben werden, es sei denn, die andere Partei verlangt die Angabe des Kündigungsgrundes.
  • In gewissen Ausnahmefällen wie Krankheit oder Mutterschaft besteht ein Kündigungsschutz.
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Grundlegende Aspekte der Kündigung durch den Arbeitgeber

In der Schweiz gilt die sogenannte Kündigungsfreiheit. Diese erlaubt es dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer praktisch jederzeit zu kündigen. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich, es sei denn, die andere Partei verlangt die Angabe des Kündigungsgrundes.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis muss durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Auch der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Dieses Recht gilt für beide Vertragsparteien.

Kündigungsfristen und Sperrfristen

Grundsätzlich sind Kündigungsfristen und Sperrfristen zu beachten. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr einen Monat, bis zum neunten Dienstjahr zwei Monate und danach drei Monate.

Es gibt auch Sperrfristen, während derer nicht gekündigt werden darf, z.B. bei Schwangerschaft, Krankheit oder während des obligatorischen Militär- oder Zivildienstes.

Missbräuchliche Kündigung

Die unternehmerische Kündigungsfreiheit unterliegt gewissen Einschränkungen. So darf eine Kündigung nicht aus missbräuchlichen Gründen erfolgen. Missbräuchlich wäre z.B. eine Kündigung während der Sperrfrist oder aus anderen Gründen (z.B. Kündigung wegen des Glaubens, der Hautfarbe oder der politischen Einstellung).

Kündigungsschutz und Sperrfristen (Art. 336c OR)

Gemäss Art. 336c OR sind folgende Sperrfristen zu beachten:

  • Kündigung während Krankheit
  • Kündigung während Mutterschaft
  • Kündigung wegen Militärpflicht
  • Während der Teilnahme an einer Hilfsaktion des Bundes

Insbesondere bei unverschuldeter Krankheit oder Unfall des Arbeitnehmers sind folgende Sperrfristen zu beachten:

  • Im 1. Dienstjahr während 30 Tagen
  • Im 2. bis 5. Dienstjahr während 90 Tagen
  • Ab 6. Dienstjahr während 180 Tagen.
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Kündigt der Arbeitgeber, so endet das Arbeitsverhältnis in jedem Fall. Der Arbeitgeber, der missbräuchlich gekündigt hat, kann jedoch gerichtlich zu einer Entschädigung verurteilt werden.

Eine ordentliche Kündigung muss auf Verlangen begründet werden. Oft verlangen die Arbeitslosenkassen (RAV-Stellen) eine Begründung, um die Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenkasse abzuklären.

Kündigung während der Probezeit

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann während der Probezeit mit einer Frist von 7 Tagen aufgelöst werden. Arbeitgeber, die der Meinung sind, dass der neue Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin den beruflichen Anforderungen nicht gewachsen ist, können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit kündigen.

Die genaue Dauer der Probezeit wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Wurde im Arbeitsvertrag nichts vereinbart, gelten folgende Bestimmungen:

Bestimmungen nach OR Art. 335b:

1 Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden; als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.

2 Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden; die Probezeit darf jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden.

3 Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.

OR Art. 335b

Kündigungsverfahren

Eine Kündigung ist auch für den Arbeitgeber keine leichte Sache. So mancher Arbeitgeber liegt nachts wach und fragt sich mehrmals, ob er dem Arbeitnehmer wirklich kündigen soll oder nicht. Wie formuliert man eine Kündigung? Wie geht man dabei vor?

Es ist sinnvoll, dem Mitarbeitenden reinen Wein einzuschenken, wenn man sich definitiv von ihm trennen will. Kündigen Sie zuerst mündlich und dann schriftlich. Im Gespräch können Sie dem Mitarbeitenden genau erklären, warum Sie sich von ihm trennen wollen. In der schriftlichen Kündigung ist dies dann nicht mehr erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung bei Ihre Gegenüber heftige Reaktionen auslösen kann. Versetzen Sie sich in die Lage des Arbeitnehmers und überlegen Sie, wie Sie selbst im Falle einer Kündigung behandelt werden möchten.

Wie muss man bei einer ordentlichen Kündigung vorgehen?

Es gibt keine bestimmte Art und Weise, wie eine Kündigung übermittelt werden muss. Das heisst, sie kann mündlich (z.B. durch ein Telefongespräch) erfolgen. Aus Gründen der Beweisbarkeit ist jedoch eine schriftliche Kündigung klar vorzuziehen. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugestellt wurde, z.B. durch ein eingeschriebenes Kündigungsschreiben. Eine entsprechende Vorlage finden Sie im nächsten Abschnitt.

Kündigung durch Arbeitgeber Vorlage & Muster

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Quellen und Referenzen

  • Webseite CH.ch Bundesverwaltung: Kündigung Arbeitsvertrag
  • Webseite Jobcloud.ch: Beitrag Kündigung: 5 Dinge, die man als Arbeitgeber beachten muss
  • Webseite Beobachter.ch: Beitrag Was der Arbeitgeber darf – und was nicht
  • Webseite mme.ch: Missbräuchliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen

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