Eigenbeleg Vorlage

Suchen Sie eine Eigenbeleg Vorlage? Hier können Sie direkt kostenlose Vorlagen für Word, Excel und PDF herunterladen.

Mit diesen Vorlagen erstellen Sie in wenigen Minuten einen sauberen Ersatzbeleg, wenn ein Originalbeleg fehlt, mit allen Angaben, die Buchhaltung, Treuhand und Steuerbehörde erwarten.

Eigenbeleg Vorlage Schweiz für Word, Excel und PDF
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Das Wichtigste zum Thema Eigenbeleg

  • Ein Eigenbeleg ist ein selbst ausgestellter Ersatzbeleg für einen Geschäftsvorfall, für den kein Originalbeleg vorliegt, etwa nach einer Zahlung am Parkscheinautomaten oder bei einer verlorenen Quittung
  • Das Schweizer Recht kennt keinen eigenen Gesetzesartikel «Eigenbeleg». Massgebend ist der Grundsatz aus Art. 957a OR: Jede Buchung braucht einen Beleg, der den Geschäftsvorfall nachvollziehbar macht.
  • Auf Muster-Vorlage.ch können Sie Eigenbeleg-Vorlagen im Word- und Excel-Format direkt und kostenlos herunterladen.

Was ist ein Eigenbeleg?

Ein Eigenbeleg, oft auch als «Ersatzbeleg» oder «Eigenquittung» bezeichnet, ist ein Beleg, den Sie selbst ausstellen, weil kein Beleg einer Drittperson vorhanden ist. Der Eigenbeleg dokumentiert, dass eine Ausgabe tatsächlich angefallen ist, wofür sie angefallen ist und weshalb kein Originalbeleg vorliegt.

Der Hintergrund ist der kaufmännische Grundsatz «keine Buchung ohne Beleg». Er steht in Art. 957a Abs. 2 Ziff. 2 OR, der den Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge verlangt. Was als Beleg gilt, definiert Absatz 3 bewusst offen: «Alle schriftlichen Aufzeichnungen auf Papier, in elektronischer oder vergleichbarer Form, die notwendig sind, um den einer Buchung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall nachzuvollziehen.«

Das Gesetz schreibt demzufolge keine bestimmte Belegart vor. Ein sauber ausgefüllter, unterzeichneter Eigenbeleg erfüllt diese Anforderung, jedoch beispielsweise ein Post-it mit «Parkgebühr, CHF 5.–» definitiv nicht.

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Buchhalterisch unterscheidet man zwischen Fremdbelegen (Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel von aussen) und internen Belegen. Der Eigenbeleg gehört zur zweiten Gruppe. Der Eigenbeleg ist ein anerkanntes Werkzeug für jene Fälle, in denen ein Fremdbeleg systembedingt nicht existiert.

Typischer FallBeispiel
Kein Beleg erhältlichParkscheinautomat, Billettautomat, Kollekte, Trinkgeld
Originalbeleg verlorenQuittung nicht mehr auffindbar
Beleg unleserlichVerblasster Kassenbon
Interne Vorgänge ohne AussenbelegPrivateinlage, Privatentnahme, Materialentnahme, Umbuchung, Storno
Kleine BarauslagenKaffeekasse, Münzautomat am Kopierer, Waschanlage

Wann ist ein Eigenbeleg zulässig und wann nicht?

Der Eigenbeleg ist eine Notlösung, keine Alternative zum Originalbeleg. Ist eine Rechnungskopie oder ein Duplikat erhältlich, hat dieses immer Vorrang. Ein Anruf beim Lieferanten oder ein Blick ins Kundenkonto des Onlineshops kann oft sehr schnell Abhilfe schaffen.

Zulässig ist ein Eigenbeleg, wenn:

  • die Ausgabe tatsächlich angefallen und geschäftsmässig begründet ist
  • kein Originalbeleg vorliegt und auch keiner mehr beschafft werden kann
  • die Angaben plausibel, vollständig und nachvollziehbar sind

Nicht zulässig ist ein Eigenbeleg, wenn:

  • die Ausgabe privat veranlasst war. Private Kosten werden durch einen Eigenbeleg nicht geschäftlich!
  • der Originalbeleg zwar beschafft werden könnte, aber der Aufwand zur Beschaffung gescheut wird
  • die Angaben geschätzt oder nachträglich «passend gemacht» werden

Achtung: Wer zum Zweck einer Steuerhinterziehung inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher oder Erfolgsrechnungen zur Täuschung gebraucht, begeht Steuerbetrug nach Art. 186 DBG. Das Bundesgericht beurteilt die Frage, ob eine Jahresrechnung inhaltlich unwahr ist, nach denselben Grundsätzen wie die Falschbeurkundung nach Art. 251 StGB.

Diese Angaben gehören auf einen Eigenbeleg

Damit ein Eigenbeleg seine Funktion als Buchungsbeleg erfüllt, muss aus ihm klar hervorgehen, was passiert ist. Die folgenden Angaben sollten Sie deshalb konsequent erfassen:

AngabeWarum sie wichtig ist
Fortlaufende Beleg-NummerStellt die Prüfbarkeit sicher
Name und Adresse des ZahlungsempfängersZeigt, an wen das Geld geflossen ist
Datum der AufwendungOrdnet den Vorfall der richtigen Periode zu
Datum der AusstellungMacht sichtbar, wie zeitnah der Beleg erstellt wurde
Art der Aufwendung und geschäftlicher ZweckBelegt die geschäftsmässige Begründetheit
Betrag in CHFGrundlage der Buchung
Grund für den EigenbelegWichtig für eine allfällige Revision
Eigenhändige UnterschriftMacht die ausstellende Person verantwortlich
Visum einer zweiten PersonVier-Augen-Prinzip als internes Kontrollelement

Bei Bewirtungen und Kundenanlässen gehören zusätzlich die Namen und Firmen der Teilnehmenden auf den Beleg. Diese Angabe fehlt in der Praxis am häufigsten und wird bei einer Revision am häufigsten nachgefragt.

Eigenbeleg-Vorlagen

Hier finden Sie unsere kostenlosen Eigenbeleg-Vorlagen, die Sie kostenlos herunterladen können.

Word-Vorlage

Excel-Vorlage

PDF-Vorlage

Anleitung: Eigenbeleg-Vorlagen nutzen

Word-Vorlage und PDF-Vorlage

  1. Laden Sie die Vorlage direkt auf Ihren Computer herunter
  2. Öffnen Sie die Eigenbeleg-Vorlage mit MS-Word
  3. Tragen Sie oben rechts die Beleg-Nummer aus Ihrer Buchhaltung ein
  4. Füllen Sie die Abschnitte 1 bis 4 aus
  5. Kreuzen Sie an, weshalb kein Originalbeleg vorliegt
  6. Drucken Sie den Beleg aus, unterschreiben Sie ihn und lassen Sie ihn visieren
  7. Legen Sie den Eigenbeleg zu den übrigen Buchungsbelegen der Periode

Excel-Vorlage

  1. Laden Sie die Vorlage direkt auf Ihren Computer herunter
  2. Öffnen Sie die Eigenbeleg-Vorlage mit MS-Excel
  3. Überschreiben Sie die Beispielzeile mit Ihrem ersten echten Eigenbeleg
  4. Erfassen Sie pro Eigenbeleg eine Zeile; die Spalte «Betrag CHF» berechnet sich aus Menge × Einzelpreis
  5. Wählen Sie Kategorie, Grund, Zahlungsart und Status über die Dropdown-Menüs

Eigenbeleg und Mehrwertsteuer

Ein Eigenbeleg weist keine Mehrwertsteuer aus, die Ihnen eine steuerpflichtige Drittperson in Rechnung gestellt hat. In aller Regel ist deshalb kein Vorsteuerabzug möglich. Verbuchen Sie den Betrag brutto, da er bei geschäftsmässiger Begründung abzugsfähig ist.

Praxistipps für den Alltag

Erstellen Sie den Beleg am selben Tag
Das Ausstellungsdatum steht auf dem Beleg. Ein Eigenbeleg vom 3. März für eine Ausgabe vom 3. März wirkt anders als einer vom 28. Dezember für den ganzen Frühling. Zeitnähe ist das stärkste Plausibilitätsargument, das Sie haben.

Konkrete Begründung
«Geschäftsessen» ist keine Begründung. «Mittagessen mit R. Meier, Meier AG, Besprechung Offerte Umbau Lagerhalle» ist eine. Der Aufwand ist derselbe, die Beweiskraft nicht.

Häufige Fragen

Gibt es eine Höchstgrenze für Eigenbelege?
Nein. Das Schweizer Recht kennt keinen Maximalbetrag. Je höher der Betrag, desto sorgfältiger muss die Begründung ausfallen.

Kann ich einen Eigenbeleg handschriftlich ausfüllen?
Ja. Entscheidend sind Inhalt, Vollständigkeit und Lesbarkeit, nicht die Form. Die Kurzbelege der Word-Vorlage sind genau für den handschriftlichen Gebrauch gedacht.

Darf ich einen Eigenbeleg nur elektronisch aufbewahren?
Ja, Art. 957a Abs. 3 OR stellt elektronische Aufzeichnungen den Papierbelegen gleich. Achten Sie darauf, dass Echtheit und Unveränderbarkeit gewahrt bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenbeleg und Quittung?
Eine Quittung stellt der Leistungserbringer aus und bestätigt den Zahlungseingang. Den Eigenbeleg stellen Sie selbst aus, weil eben eine solche Bestätigung fehlt.

Brauche ich einen Eigenbeleg für Privatentnahmen?
Ja, auch interne Vorgänge ohne Aussenbeleg brauchen einen Beleg. Privateinlagen, Privatentnahmen, Materialentnahmen und Umbuchungen werden typischerweise mit einem Eigenbeleg dokumentiert.

Quellen und Referenzen