Wenn Sie als Mieter Mängel in Ihrer Mietwohnung feststellen, ist es wichtig, diese unverzüglich und schriftlich Ihrem Vermieter zu melden. Eine Mängelliste hilft Ihnen, die Mängel klar zu dokumentieren und kann im Streitfall als Beweismittel dienen.
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Das Wichtigste zur Mängelliste
- Die Mängelliste dient der schriftlichen Erfassung von Schäden oder Mängeln an der Wohnung, die bei der Übergabe oder während der Mietdauer festgestellt werden.
- MieterInnen sollten Mängel umgehend dem Vermieter melden, um rechtliche Ansprüche zu wahren und mögliche Haftungen für Folgeschäden zu vermeiden.
- Eine gut geführte Mängelliste ist entscheidend für die Durchsetzung von Mieterrechten, wie etwa Mietzinsreduktionen oder die Forderung nach Mängelbeseitigung.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Mängelliste?
Die Mängelliste dient dazu, festgestellte Mängel oder Schäden am Mietobjekt schriftlich zu dokumentieren.
Bei der Wohnungsübergabe, bzw. Schlüsselübergabe wird üblicherweise ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird. Die Mängelliste ergänzt dieses Protokoll oder kann separat geführt werden, um Mängel zu erfassen, die erst nach dem Einzug entdeckt werden. Die Mängelliste sollte eine detaillierte Beschreibung der Mängel, deren Ort und das Datum der Feststellung enthalten.
Mieter müssen entdeckte Mängel zeitnah dem Vermieter melden, da sie sonst für mögliche Folgeschäden haftbar gemacht werden könnten.
Rechtliche Grundlage
In der Schweiz regelt das Obligationenrecht (OR) die Pflichten von Mietern und Vermietern in Bezug auf Mängel. Artikel 256 OR verpflichtet den Vermieter, die Wohnung in einem tauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten.
Die Erstellung einer Mängelliste ist nicht nur für die Dokumentation wichtig, sondern auch für die Durchsetzung von Mieterrechten, denn sie kann als Grundlage für Forderungen zur Mängelbeseitigung, Mietzinsreduktion oder sogar für eine mögliche Mietzinshinterlegung dienen, falls der Vermieter die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
Mängelliste Vorlage

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Anleitung: Mängelliste Vorlage nutzen
- Laden Sie die Mängelliste im Word-Format auf Ihren Computer herunter. Achten Sie darauf, dass Sie Microsoft Word oder ein kompatibles Texterarbeitungsprogramm wie Google Docs oder OpenOffice installiert haben, um die Datei zu öffnen.
- Öffnen Sie die Datei in Ihrem Textverarbeitungsprogramm
- Tragen Sie die spezifischen Angaben zur Mietwohnung ein, wie z.B. die Adresse und Etage.
- Dokumentieren Sie die Mängel
- Gehen Sie jeden Raum durch, von Wohnzimmer über Küche bis hin zu Badezimmer, Schlafzimmer und Flur.
- Beschreiben Sie die festgestellten Mängel präzise. Beispielsweise können Sie angeben: „Riss in der Bodenplatte des Balkons“ oder „Fensterbrett zerkratzt“.
- Falls möglich, fotografieren Sie die Mängel und speichern Sie diese als Beweis ab.
- Sobald alle Mängel erfasst sind, speichern Sie das Dokument ab. Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus und unterzeichnen Sie es.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Dokument per E-Mail oder per Post an den Vermieter, um sicherzustellen, dass die festgestellten Mängel offiziell gemeldet wurden.
- Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. Diese Frist sollte ebenfalls schriftlich festgehalten werden.
- Bewahren Sie eine Kopie der unterschriebenen Mängelliste und eventuelle Fotoaufnahmen für Ihre Unterlagen auf.
Quellen und Referenzen
- Webseite fedlex.ch: Obligationenrecht (OR), Art. 256
- Webseite Mieterverband.ch: Mängel & Schäden
- Webseite flatfox.ch: Mängelliste einreichen, sonst wird’s teuer!