Rechnungsvorlage

Sind Sie auf der Suche nach einer Rechnungsvorlage im Word oder Excel-Format? Dann sind Sie auf Muster-Vorlage.ch genau richtig.

Hier können Sie bestens erprobte Schweizer Vorlagen für die Erstellung einer Rechnung (mit oder ohne Mehrwertsteuer) direkt und kostenlos herunterladen.

Unmittelbar nach erfolgter Erbringung einer Dienstleistung oder einer Lieferung sollten Sie sofort Rechnung stellen. Wenn Sie diesen Grundsatz vernachlässigen, laufen Sie Gefahr, bankrott zu gehen. Sie müssen nämlich damit rechnen, dass eine Rechnung im Schnitt erst nach 30 – 40 Tagen bezahlt wird. Je länger Sie mit der Rechnungsstellung warten, umso länger warten Sie auf Ihr Geld.

Rechnungsvorlage Schweiz Word und Excel

Kostenlose Rechnungsvorlage für Ihr KMU oder privaten Gebrauch. Auf Muster-Vorlage.ch können Sie verschiedene kostenlose Rechnungsvorlagen direkt und unkompliziert herunterladen.


Kostenlose Rechnungsvorlage für Word & Excel

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen müssen zeitnah Rechnung stellen, sodass Sie nicht in einen Liquiditätsengpass kommen
  • Legen Sie bei der Rechnungsstellung eine angemessene Zahlungsfrist fest
  • Rechnungen von Unternehmen müssen einige formale Punkte einhalten (Angabe MwSt., etc.)
  • Mahnen Sie Ihren Kunden zeitnah, wenn die Zahlung nicht erfolgt ist.
  • Seit dem 30. September 2022 müssen Rechnungen mit dem neuen QR-Einzahlungsschein versehen sein
  • Auf Muster-Vorlage.ch können Sie kostenlose Rechnungsvorlagen im Word- und Excel-Format für Private und Unternehmer herunterladen

Firmen müssen zeitnah Rechnung stellen

Als Unternehmer müssen sie möglichst zeitnah, nach Erbringung der Dienstleistung oder Warenlieferung, eine Rechnung stellen. Nur so kommen Sie zu Ihrem Geld. Auch in der Schweiz wird die Zahlungsmoral immer schlechter.

Mit einer Rechnung macht der Lieferant gegenüber dem Kunden seine finanzielle Forderung für die Erbringung der Dienstleistung geltend.

Im Übrigen ist es für beide Parteien (Käufer und Verkäufer) am besten, wenn eine Rechnung erstellt wird. Mit einer Rechnung haben Käufer und Verkäufer ein verbindliches Dokument zur Hand, welches in der Buchhaltung abgelegt werden kann.

So sollten Sie auch als Privatperson eine Rechnung erstellen, wenn Sie gegenüber einem Dritten eine Dienstleistung erbracht oder einen Gegenstand verkauft haben. Wenn Bargeld die Hand wechselt, ist aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Beweisbarkeit eine Quittung zu erstellen!

Auch bei späteren Streitigkeiten dient eine Rechnung als «Beweis» für die erbrachte Dienstleistung oder den Verkauf einer spezifischen Ware. Daher ist es wichtig, dass die Artikelbezeichnung möglichst genau ist.

Inhalt einer Rechnung

Eine Rechnung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Rechnungsempfänger und Absender
  • Rechnungsnummer (eindeutige Nummer für Ihre Ablage, damit Sie die Rechnung wieder finden)
  • Rechnungsdatum
  • Lieferdatum
  • Ansprechpartner
  • Verkaufte Artikel (genaue Artikelbeschreibung)
  • Kaufpreis
  • MwSt.
  • Garantie
  • Zahlungskonditionen

Mehrwertsteuer (MWST)

Wenn Sie als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen eine Rechnung schreiben, ist es wichtig, dass Sie die MWST separat ausweisen. Konkret heisst das, dass Sie den MWST-Satz sowie den MWST-Betrag auf der Rechnung separat ausweisen. Zudem muss die MWST-Nummer Ihres Unternehmens auf der Rechnung ersichtlich sein.

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Rechnungsvorlagen Schweiz (Word & Excel)

Die kostenlosen Rechnungsvorlagen bieten folgende Features:

  • Zeitloses, professionelles, schnörkelloses Design der Rechnungsvorlagen
  • Word und Excel-Format
  • Vorlage mit MWST oder ohne MWST verfügbar
  • Kein Blattschutz – Vorlagen können individuell angepasst werden (z.B. Logo, etc.)
  • Direkter und kostenloser Download

Rechnungsvorlage #1 (Word) – mit MWST

Rechnungsvorlage Nr. 1

Rechnung Vorlage #1
Vorlage Mehrwertsteuer (MwSt)
Word-Format
Keine Eigenproduktion. Quelle Mircosoft (Link)

Rechnung Vorlage #2 (Word) – ohne MWST

Rechnungsvorlage Nr. 2

Rechnung Vorlage #2
Ohne Mehrwertsteuer.
Word-Format


Rechnungsvorlage #3 (Excel) – mit MWST

Rechnungsvorlage Nr. 3 - Excel

Rechnungsvorlage #3
Mit Mehrwertsteuer
Vorlage im Excel-Format

Rechnungsvorlage #4 (Excel) – mit MWST

Rechnung Vorlage Nr. 4

Rechnungsvorlage #4
mit MwSt
Excel-Format


Rechnungsstellung – wichtige Punkte

  • Berechnen Sie genügend Zeit ein, bis Ihr Kunde die Rechnung begleicht. In der Schweiz dauert es immer länger, bis Rechnungen beglichen werden (rund 60 Tage). Senden Sie gegebenenfalls eine Zahlungserinnerung, damit Ihre Rechnung nicht vergessen geht. Senden Sie die Zahlungserinnerung aber nicht vor Ablauf der Rechnungsfrist!
  • Die Rechnungsnummer sollte eindeutig sein. Definieren Sie Regeln, wie Sie Ihre Rechnungsnummer zusammen stellen und wenden Sie diese Regel konsequent an (z.B. 2017/03/0001 = Jahr/Monat/Laufnummer).
  • Verwenden Sie klare Bezeichnungen und Beschreibungen. Die in der Rechnung aufgeführten Artikel oder Dienstleistungen müssen für den Kunden nachvollziehbar sein.
  • Die Mehrwertsteuer muss separat aufgeführt werden, wenn Sie Mehrwertsteuer-pflichtig sind.
  • Gewähren Sie Ihren Kunden eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nur dann, wenn Sie selber über genügend liquide Barmittel verfügen. Ansonsten verwenden Sie 10 oder 14 Tage als Zahlungsziel. Dies ist vor allem bei reiner Lieferung nicht ungewöhnlich.
  • Kunden, die Sie noch nicht kennen, sollten Sie noch nicht auf Rechnung beliefern. Die ersten Geschäfte mit einem neuen Kunden sollten Sie immer mit Vorauskasse oder Barzahlung angehen. Die Kosten für eine Betreibung sowie der Aufwand darf nicht unterschätzt werden.

Rechnungen mit QR-Code in der Schweiz

In der Schweiz werden per 30. September 2022 die orangen und roten Einzahlungsscheine durch QR-Codes definitiv abgelöst.

Die Gründe für diesen Systemwechsel sind mannigfaltig, haben jedoch primär mit der vereinfachten Abwicklung und der maschinellen Verarbeitung der Zahlungen zu tun. Zudem können mit einem QR-Einzahlungsschein, im Vergleich zu den roten und orangen Einzahlungsscheinen, zusätzliche Zahlungsinformationen mitgegeben werden.

Insbesondere für Privatpersonen und Kleinstunternehmen, die hin und wieder einen QR-Einzahlungsschein erstellen müssen, wird diese Änderung zum Start hin wohl etwas ärgerlich sein. Aber keine Panik, denn es gibt sehr einfache und kostenlose Lösungen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Rechnung mit QR-Code stellen möchte?

QR-Einzahlungsschein Schweiz
Symbolbild: QR-Code auf einem Schweizer Einzahlungsschein

Wenn Sie eine Rechnung mit QR-Code erstellen möchten, können Sie nach wie vor eine der oben stehenden Rechnungsvorlagen verwenden. Den QR-Einzahlungsschein können Sie kostenlos online auf der Webseite qr-rechnung.net oder auf der Seite der Schweizerischen PostFinance erstellen und dann als zweite Seite Ihrer Rechnung beilegen.

Quellen und Referenzen

Kostenlose Vorlagen

Auf Muster-Vorlage.ch bieten wir Ihnen alle Vorlagen kostenlos an. Trotz grösster Sorgfalt bei der Erstellung unserer Vorlagen, können sich Fehler einschleichen.

Wir freuen uns immer über Hinweise und Verbesserungsvorschläge. Bitte besuchen Sie auch unsere anderen Rubriken oder hinterlassen Sie einen Kommentar.

9 Gedanken zu „Rechnungsvorlage“

  1. Guten Tag
    Ich habe eine Firma gegründet.
    ABC-Fassaden GmbH und brauche;
    Rechnungsformulare
    Offertenvorlagen
    Wochenplan
    Quittungsvorlagen
    Protokoll
    Etc…
    ABC-Fassaden GmbH
    Erich Heuberger
    Rheinstrasse 27
    7302 Landquart
    079/666 32 29
    ( Bezahle gerne etwas dafür)

    Antworten
    • Guten Tag und vielen Dank für Ihre Frage.
      Ich nehme an, dass Sie den neuen QR-Tag meinen, der ab 2019 auf Rechnungen gedruckt werden muss. Leider verfügen wir noch nicht über eine solche Vorlage. Wir setzen aber alles daran, in den nächsten Wochen (oder vielleicht auch Monate) eine geeignete Vorlage zu erarbeiten, welche den QR-Tag automatisch einfügt.

      Beste Grüsse

      Antworten
  2. Guten Abend
    In der Schweiz wird die Adresse des Kunden normalerweise auf der rechten Seite eingesetzt.
    Können Sie das nicht ändern?

    Antworten
  3. Hallo
    Ich habe eine Frage zur rechnungsstellung. Ich bin 100% angestellt, gebe aber zukünftig ca. 4x im Jahr Seminare, die aber mit meinem Beruf nichts zu tun haben. Einnahmen werden unter 4’000 CHF für diese 4 Seminare sein (alles zusammen). Einverständnis des Arbeitgebers liegt vor. Wie funktioniert das nun mit der Rechnungsstellung? Muss ich «selbständig im Nebenberuf» sein für diese 4 Rechnungen pro Jahr? Oder kann ich einfach als «Privatperson» ohne Einzelfirma diese Rechnungen stellen? Danke für eine Antwort

    Antworten
    • Guten Tag Thomas

      Danke für Deinen Besuch auf meiner Webseite.
      Zu Deiner Frage: Ich war mal in einer ähnlichen Situation und habe damals als Privatperson eine Rechnung gestellt. In der Schweiz geht das problemlos. Mwst-pflichtig wird man erst ab einem grösseren Jahresumsatz. Daher kann man als Privatperson Rechnung stelle. Wichtig ist aber, dass diese Einnahme in der Steuererklärung deklariert wird. Achtung: Dieser Rat gilt nur für die Schweiz und natürlich sind alle Angaben ohne Gewähr.
      Beste Grüsse
      Michael

      Antworten
  4. Hallo und Grüezi mitanand

    ich bin Beraterin und habe aktuell einen Auftrag in Deutschland, den ich teilweise im auftraggebenden Unternehmen vor Ort und im Home Office aus der Schweiz ausübe.
    Steuerpflichtig bin ich in der Schweiz.
    Zur Rechnungsstellung habe ich eine Frage. Kann ich diesem deutschen Auftraggeber eine Rechnung in der Währung Euro mit einer deutschen Bank ausstellen?
    Es wäre aus meiner Sicht kundenfreundlich, da er sich nicht mit der Kursumrechnung befassen muss und auch keine Überweisungsgebühren in die Schweiz hätte. Die sind ja doch recht hoch.

    Vielen Dank für die Antwort.
    Sandra Ziehlinger

    Antworten
    • Guten Tag Frau Ziehlinger

      Falls Sie ein Bankkonto in Deutschland besitzen, können Sie die Rechnung durchaus so stellen. In den meisten Fällen ist es aber so, dass man kein Bankkonto in Deutschland besitzt. In solchen Fällen wird bei einer Schweizer Bank ein Euro-Konto erstellt.
      Betreffend Mehrwertsteuer müssen Sie beachten, dass die Umsätze immer dort zu versteuern sind, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat.

      Alle Angaben ohne Gewähr.

      Beste Grüsse
      Michael

      Antworten

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