Testament Vorlage und Muster

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Mit einem Testament regeln Sie, was mit Ihrem Hab und Gut nach Ihrem Ableben geschehen soll. Diese “letztwillige Verfügung” muss von den Erben beachtet werden.

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Testament Vorlage & Muster: Hier können Sie eine passende Vorlage kostenlos herunterladen. Bitte beachten Sie, dass das Testament handschriftlich niedergeschrieben werden muss.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer ein Testament errichten will, muss urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt sein
  • In der Schweiz unterscheidet man zwischen dem eigenhändigen, dem öffentlichen und dem mündlichen Testament
  • Wenn Sie Ihr eigenes Testament verfassen wollen, muss es von Anfang bis Ende komplett von Hand geschrieben werden. Zudem muss es eigenhändig mit Jahr, Monat und Tag datiert und unterzeichnet werden
  • Auf Muster-Vorlage.ch finden Sie ein kostenloses Muster im Sinne einer Vorlage im Word-Format

Was ist ein Testament?

Ein Testament, auch letztwillige Verfügung genannt, ist ein Dokument, in dem eine der Erblasser festlegt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Es ermöglicht dem Erblasser, spezifische Anweisungen über die Verteilung seines Vermögens an die Erben und andere persönliche Wünsche zu hinterlassen. Das Testament ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts und dient der Durchsetzung des letzten Willens des Erblassers.

Das Testament – der letzte Wille

Mit einem Testament kann für den Ehepartner oder die Ehepartnerin vorgesorgt werden, oder es können Erben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt oder herabgestuft werden. Es ist auch möglich, verschiedenen Personen oder Organisationen ein Vermächtnis zu hinterlassen. Wer also seinen geliebten Wanderstock oder seine Pfeife einem Freund vermachen möchte, kann dies im Testament entsprechend erwähnen.

Wichtig: Das Testament muss handschriftlich verfassen werden. Die Erstellung eines solchen Testaments ist jederzeit ohne Zeugen und ohne Notar möglich.

Inhalt Testament

Folgende Punkte müssen in einem handschriftlichen Testament erfüllt sein, damit es rechtsgültig ist:

  • Ort (Ort, an dem das Testament aufgesetzt wurde)
  • Genaues Datum (Tag, Monat, Jahr)
  • Personalien des Erblassers: Name, Vorname, Geburtsdatum, Bürgerort
  • Widerruf sämtlicher letztwilligen Äusserungen oder Testamente
  • Erbteile: Konkrete Anordnungen einzelne Personen betreffend. So können Sie einzelne Personen bevorzugen. Der Pflichtteil der Erben muss jedoch eingehalten werden
  • Vermächtnisse: Sie können einzelne Gegenstände wie Briefmarkensammlungen, Schmuck, Liegenschaften oder Geld einzelnen Personen oder Organisationen zukommen lassen. Zudem können Sie Auflagen und Bedingungen formulieren. Oftmals werden Vermögenswerte auf diese Art und Weise an Stiftungen übertragen.
  • Bezeichnung eines Willensvollstreckers (muss nicht sein, ist aber sinnvoll)
  • Unterschrift
  • Name und Vorname (müssen ausgeschrieben sein)
  • Das gesamte Dokument muss eigenhändig geschrieben, datiert und unterzeichnet werden

Verzichten Sie darauf, in Ihrem Testament Anordnungen über Ihre Bestattung zu treffen. Meist werden Testamente erst nach der Bestattung gefunden. Am besten äussern Sie Ihren Bestattungswunsch zu Lebzeiten gegenüber Ihren Angehörigen.

Revidiertes Erbrecht seit 2023

In der Schweiz ist seit dem Jahr 2023 ein revidiertes Erbrecht in Kraft. Das neue Erbrecht bietet Ihnen mehr Möglichkeiten für die Nachlassplanung.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  1. Mehr Flexibilität bei der Nachlassplanung: Die Pflichtteile werden gesenkt, was bedeutet, dass Erblasser mehr Freiheit haben, über ihren Nachlass zu verfügen. Die neuen Regelungen können bereits jetzt im Testament berücksichtigt werden.
  2. Reduzierter Pflichtteil für Nachkommen: Ohne Testament bleibt die gesetzliche Erbfolge gleich. Mit einem Testament wird der Pflichtteil der Nachkommen von drei Vierteln auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils reduziert. Das bedeutet, dass nun die Hälfte des Nachlasses im Testament frei verteilt werden kann, im Vergleich zu den vorherigen drei Achtel.
  3. Kein Pflichtteil für Eltern: Ab 2023 haben Eltern keinen gesetzlichen Pflichtteil mehr. Dies ermöglicht es, das gesamte Erbe an einen Lebenspartner, unabhängig von der Art der Beziehung (Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Konkubinat), weiterzugeben.
  4. Änderungen für scheidende Ehepaare: Bisher verfiel der Erb- und Pflichtteilanspruch erst mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Mit den neuen Regelungen wird dieser Schutz schon bei einem laufenden Scheidungsverfahren aufgehoben. Dies bedeutet, dass Ehepartner, die sich in einem Scheidungsverfahren befinden, vollständig enterbt werden können, wenn dies testamentarisch festgelegt ist.
  5. Keine Änderungen für Konkubinatspartner: Konkubinatspartner haben weiterhin kein gesetzliches Erbrecht und Begünstigungen müssen testamentarisch oder vertraglich geregelt werden. Die steuerliche Situation bleibt auch unverändert, wobei Erbschaften an Konkubinatspartner je nach Kanton mit Steuern von bis zu 50% belastet werden können.
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Änderung des Testaments

Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Es ist also sinnvoll, das eigene Testament immer wieder zu überprüfen. Insbesondere dann, wenn ein neuer Mensch in Ihr Leben getreten ist, den Sie in Ihrem Testament berücksichtigen wollen.

Jede Person muss sein eigenes Testament verfassen – so müssen Eheleute jeweils ein eigenes Testament schreiben. Diese können natürlich vollständig voneinander abweichen. Idealerweise sind diese aber miteinander abgesprochen, denn ansonsten bieten Sie einen Nährboden für rechtliche Streitereien unter den Erben.

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Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten sind leider oft an der Tagesordnung. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie Ihren letzten Willen sehr genau zu Papier bringen. Bestimmen Sie auch einen Willensvollstrecker, der sich für Ihre Anliegen einsetzt. Nehmen Sie hierfür eine unabhängige, aussenstehende Person.

Wichtiger Hinweis!

Ein privat erstelltes Testament (ohne Notar) muss vollständig von Hand geschrieben und mit Ort und Datum persönlich unterzeichnet werden! Beim Unterzeichnen muss der Vorname und Nachname ausgeschrieben werden.

Sollten Sie diese Vorgaben nicht einhalten, laufen Sie Gefahr, dass das Testament als ungültig erklärt wird (siehe Bundesgerichtsentscheid 5A 133/2023).

Testament Muster & Vorlage

Auf Muster-Vorlage.ch bieten wir Ihnen ein kostenloses Muster (Vorlage) für die Erstellung Ihres Testaments an.

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Quellen und Referenzen

  • Webseite CH.ch: Erbe, Testament und Erbvertrag
  • Webseite Prosenectute.ch: Testament und Erbschaft
  • Webseite Wikipedia: Beitrag zum Thema Testament
  • Webseite UBS.com: Revidiertes Erbrecht: mehr Freiheiten ab 2023
  • Bundesgerichtsentscheid 5A 133/2023

Kostenlose Vorlagen

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15 Gedanken zu „Testament Vorlage und Muster“

  1. Guten Tag
    Meine Mutter will ein Testament schreiben, weiss aber nicht wie, daher habe ich Ihre Muster-Vorlage “Testament” herunter geladen.
    Danke für Ihren Super Service.
    Freundliche Grüsse
    Annalise Ersoy

    Antworten
  2. Will ein Testament schreiben,weiss aber nicht wie.Ich lebe in Thailand daher möchte ich sie bitten um
    ein eifaches Testament als Vorlage zu senden.
    Freundliche Grüsse Gerald.

    Antworten
  3. Guten Tag. ich habe 3 Söhne möchte aber eine wohnung nur dem eine Sohn als allein erbe hinterlassen,und die weitere 2 Wohnung an alle drei verteilt.
    Ist das überhaupt möglich?

    Antworten
    • Guten Tag

      Das ist eine sehr komplizierte Frage, die Sie am besten mit einer Rechtsberatung diskutieren sollten.
      Im Grundsatz möchten wir aber festhalten, dass es eine Ausgleichspflicht gegenüber den Nachkommen gibt. Das Schweizer Erbrecht geht davon aus, dass alle Kinder gleich zu behandeln sind. Wenn alle Kinder gleich behandelt werden (also wertmässig gleich viel Erben) dann sollte dies unserer Auffassung nach gehen.
      Wir empfehlen Ihnen aber trotzdem diese Frage juristisch genauer klären zu lassen.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
  4. Ich bin froh diese Seite gefunden zu haben. Bei allen Dingen die man heute in Hinblick auf Vorsorge benötigt, ist es schön eine solche kompakte Hilfe im Netzt zu finden. 1000 Dank dafür.

    Antworten
  5. Guten Tag
    Kann ich unseren Ehevertrag zwischen mir und meiner Frau, abgeschlossen am 11. Juni 1981, in meinem noch zu verfassenden Testament rückgängig respektive für ungültig erklären lassen?
    Oder geht dies nur über einen Notar.

    Antworten
    • Guten Tag

      Danke für Ihre Anfrage.
      Beim Ehevertrag müssen beide Ehepartner im Beisein des Notars unterschreiben.
      Ein Testament kann jeder selbst verfassen.
      Sie können demzufolge den Ehevertrag nicht im Testament aushebeln. Das geht nur via Notar.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
  6. Guten Tag, meine Eltern möchten ein neues Testament verfassen, können dies aber nicht mehr von Hand schreiben. Kann ich es für sie auf dem Computer schreiben und sie gehen zu einem Notar, um es beglaubigen zu lassen?
    Vielen Dank

    Antworten
  7. Guten Tag. Ich möchte mich herzlich bei ihnen für die Hilfe, betr. Ehe- Erbrecht und Testament bedanken. Mit diesen Beispielen ist es mir viel leichter möglich, unsern
    Nachlass zu regeln.
    Ganz vielen Dank!

    Antworten

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