MWST Rechner Schweiz

Sind Sie auf der Suche nach einem einfachen Mehrwertsteuer MWST Rechner für die Schweiz? Dann sind Sie hier genau richtig.

Mit unserem einfachen online Rechner können Sie bequem Netto und Brutto-Werte der MWST berechnen. Zudem können Sie den MWST Rechner auch als Excel-Vorlage kostenlos herunterladen.

MWST Rechner Schweiz
Mit unserem online Tool können Sie schnell und einfach die MWST berechnen. Zudem können Sie den MWST-Rechner auch als Excel-Vorlage kostenlos herunterladen.

Kostenloser MWST-Rechner Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Konsumsteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
  • In der Schweiz gibt es verschiedene MWST-Sätze (Normalsatz, reduzierter Satz und Sondersatz), die je nach Art der Waren oder Dienstleistungen variieren.
  • Unternehmen, Vereine sowie Organisatoren von Anlässen sind ab einem bestimmten jährlichen Umsatz MWST-pflichtig
  • Auf Muster-Vorlage.ch finden Sie einen sehr einfach zu bedienenden online MWST-Rechner sowie eine kostenlose Excel-Vorlage

MWST Rechner Schweiz

Nutzen Sie diesen online Rechner, um mühelos den MWST-Brutto- oder Netto-Betrag zu berechnen.

MWST-Rechner



Anleitung: So nutzen Sie den MWST-Rechner

  1. Geben Sie den Ausgangsbetrag in das Feld “Betrag” ein
  2. Bei der Option “Brutto” wird der ausgewählte MWST-Satz dazu gerechnet
  3. Bei der Option “Netto” wir der ausgewählte MWST-Satz abgerechnet

MWST Formeln

Mit folgenden Formeln wird die MWST richtig berechnet:

Bruttopreis

Bruttopreis = Nettopreis + (Nettopreis * MWST-Satz)

Beispiel: CHF 100 + (CHF 100 * 7.7%) = CHF 107.7

Nettopreis

Nettopreis = Bruttopreis : (MWST-Satz + 1)

Beispiel: CHF 100 / (7.7% +1) = CH 92.85


MWST Rechner als Excel-Vorlage

Excel MWST-Rechner

  • Mit dieser Excel-Vorlage können Sie die MWST schnell und einfach berechnen, ohne auf unser online Tool angewiesen zu sein
  • Vorlage kann frei angepasst werden; wir verzichten daher bewusst auf Schutzmassnahmen
  • MwSt.-Sätze können frei angepasst werden
  • Kostenloser und direkter Download

Mehrwertsteuer in der Schweiz

Der Begriff “Mehrwertsteuer” (MwSt.) bezieht sich auf eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird auf den “Mehrwert” erhoben, der auf jeder Stufe der Produktion eines Produkts oder einer Dienstleistung entsteht. Die gesetzlichen Grundlagen für die Mehrwertsteuer findet sich in der Schweizerischen Bundesverfassung, Art. 130.

  • Die Mehrwertsteuer wird auf den Wertzuwachs angewendet, der auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs eines Produkts entsteht.
  • Sie wird normalerweise vom Endverbraucher getragen und von den Unternehmen an das Finanzamt weitergeleitet.

Mehrwertsteuersätze

In der Schweiz gibt es verschiedene Mehrwertsteuersätze, die je nach Art der Waren oder Dienstleistungen variieren. Dies ist auf die unterschiedliche Natur und den Verwendungszweck der Produkte und Dienstleistungen zurückzuführen.

Aktuelle Mehrwertsteuersätze in der Schweiz (ab 01. Januar 2024):

  1. Normalsatz (8,1 %):
    • Dies ist der Standardsteuersatz, der für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt, die nicht unter den reduzierten oder Sondersatz fallen. Es ist der Standardsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  2. Reduzierter Satz (2,6 %):
    • Dieser Satz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen:
      • Wasser in Leitungen
      • Nahrungsmittel und Zusatzstoffe
      • Vieh, Geflügel, Fische und andere Tiere zu Speisezwecken
      • Getreide, Sämereien, lebende Pflanzen, Schnittblumen und ähnliches
      • Futtermittel für Tiere, Dünger, Pflanzenschutzmittel
      • Medikamente
      • Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter
      • Elektronische Publikationen ohne Reklamecharakter
      • Dienstleistungen der Radio- und Fernsehgesellschaften (ausgenommen gewerbliche)
      • Bodenbearbeitungsleistungen im Bereich der Landwirtschaft, die unmittelbar der Erzeugung von zum reduzierten Satz steuerbaren Urprodukten vorausgehen
  3. Sondersatz für Beherbergung (3,8 %):
    • Dieser Satz wird auf Beherbergungsleistungen angewendet, einschliesslich der Abgabe eines Frühstücks, selbst wenn dieses separat in Rechnung gestellt wird.

Neue MWST-Sätze seit dem 1. Januar 2024

Am 25. September 2022 haben die Stimmberechtigten der Zusatzfinanzierung der AHV zugestimmt. Im Dezember 2022 hat der Bundesrat die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf den 01.01.24 beschlossen. Ab 1.1.2024 gelten neu folgende Sätze:

  • Normalsatz: 8,1 % (vorher 7.7 %)
  • Reduzierter Satz: 2,6 % (vorher 2.5 %)
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,8 % (vorher 3.7 %)

Anwendung der Sätze

  • Normalsatz: Alle steuerbaren Leistungen, die nicht dem Sondersatz oder reduzierten Satz unterliegen, werden zum Normalsatz besteuert.
  • Reduzierter Satz: Dieser Satz wird auf spezifische Waren und Dienstleistungen angewendet, wie oben aufgeführt, um bestimmte Sektoren zu fördern oder die Kosten für wesentliche Güter und Dienstleistungen für die Verbraucher zu senken.
  • Sondersatz: Dieser Satz wird speziell auf Beherbergungsleistungen angewendet, um den Tourismussektor zu unterstützen.

Diese verschiedenen Sätze ermöglichen eine differenzierte Besteuerung, die sowohl die wirtschaftlichen als auch die sozialen Aspekte der Gesellschaft berücksichtigt. Sie stellen sicher, dass grundlegende und wesentliche Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich sind, während gleichzeitig Einnahmen für den Staat generiert werden.

MWST-Pflicht

In der Schweiz sind Unternehmen, Organisatoren von Anlässen und Vereine unter bestimmten Bedingungen mehrwertsteuerpflichtig. Hier sind die Details basierend auf den bereitgestellten Quellen:

1. Unternehmen

  • Unternehmen, die jährlich mehr als 100’000 Franken Umsatz erzielen, müssen Mehrwertsteuer bezahlen.
  • Sie müssen sich bei der eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden und ihre Umsätze jährlich abrechnen.
  • Dies gilt auch für Unternehmen im Ausland, sofern sie Leistungen in der Schweiz erbringen.

2. Organisatoren von Anlässen

  • Organisatoren von einmaligen Sport-, Kultur- oder anderen Anlässen müssen Mehrwertsteuer abrechnen, wenn sie mit dem Verkauf von Essen und Trinken, Werbung usw. mindestens 100’000 Franken einnehmen.

3. Vereine

  • Gemeinnützige Institutionen oder nicht gewinnorientierte, ehrenamtlich geführte Vereine müssen sich ab einem Umsatz von 250’000 Franken für die Mehrwertsteuer anmelden.

Anmelde- und Abrechnungsprozess

  • Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen sich selbst bei der eidgenössischen Steuerverwaltung für die Mehrwertsteuer anmelden.
  • Die Mehrwertsteuerabrechnung erfolgt elektronisch, in der Regel halb- oder vierteljährlich.
  • Kleine Unternehmen, Organisatoren von Anlässen oder Vereine können die Mehrwertsteuer vereinfacht pauschal abrechnen, ohne die effektiv einkassierte Mehrwertsteuer und die Vorsteuerabzüge auszuweisen.

Diese Regelungen stellen sicher, dass Unternehmen und Organisationen, die ein bestimmtes Einkommensniveau überschreiten, ihren fairen Anteil an Steuern zahlen, um die öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen des Landes zu finanzieren.

Quellen und Referenzen

Kostenlose Vorlagen

Auf unserer Webseite Muster-Vorlage.ch finden Sie weit über 500 verschiedene Vorlagen für Word, Excel und Powerpoint. Unser Ziel ist es, Ihnen mit bestens erprobten und kostenlosen Vorlagen das Leben zu erleichtern.

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