Sie suchen eine Stundenzettel Vorlage zur Arbeitszeiterfassung? Hier finden Sie kostenlose Vorlagen für Word, Excel und PDF zum direkten Download.
Die Arbeitszeiterfassung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Die einfachste Form der Zeiterfassung ist der Stundenzettel als Stundennachweis.
Das Wichtigste zum Thema
- In der Schweiz gilt die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten
- Obschon viele Firmen ein System zur Arbeitszeiterfassung nutzen, kann ein Stundenzettel, bzw. ein Stundenrapport eine einfache und unkomplizierte Alternative sein
- Insbesondere im Auftragsmandat wird die Stundenabrechnung als Basis für die Rechnungsstellung verwendet
- Auf Muster-Vorlage.ch finden Sie eine kostenlose Stundenzettel Vorlagen für Excel, Word und PDF
Inhaltsverzeichnis
Hinweis: In der Schweiz muss die Arbeitszeit zum Schutz der Angestellten erfasst werden. Grössere Firmen nutzen dazu vernetzte Zeiterfassungssysteme. Kleinere Unternehmen setzen für die Monatserfassung oft unsere kostenlose Zeiterfassung Excel-Vorlage ein.
Stundenrapport Vorlagen
Anleitung: Stundenzettel Vorlage nutzen
- Laden Sie die Stundenrapport Vorlage für Excel, Word oder herunter
- Erfassen Sie zunächst im Kopfbereich den Namen und das Projekt, für welches Sie arbeiten. Das Projekt kann auch weggelassen werden oder durch den Arbeitsmonat ersetzt werden, wenn Sie die Vorlage als reguläre Arbeitszeiterfassung nutzen wollen
- Erfassen Sie nun täglich folgende Daten: Datum, Tätigkeit, Start, Stopp und Pausenzeit.
- Bei der Excel-Version wird der Stundensaldo automatisch berechnet
- Bei der Word- und PDF-Version muss der Saldo selber berechnet werden. Die Word- und PDF-Vorlage eignet sich daher eher für die handschriftliche Erfassung, bspw. auf einer Baustelle oder an einem Ort, wo keine elektronischen Hilfsmittel eingesetzt werden können. Um die Arbeitsstunde zu berechnen können Sie unseren einfachen online Arbeitszeitrechner nutzen
- Übergeben Sie den Stundenzettel am Ende des Monats Ihrem Auftraggeber, bzw. Ihrem Arbeitgeber. In einigen Unternehmen wird verlangt, dass der Stundenzettel von Hand unterzeichnet wird.
Arbeitszeiterfassung mit Stundenzettel
Nebst der systematischen Zeiterfassung, bzw. Stundenerfassung insbesondere im Auftragsmandat aufgrund der geleisteten Stunden Rechnung gestellt.
Wer also als Freelancer im Auftragsmandat oder auf Stundenbasis angestellt ist, muss gegenüber dem Auftraggeber transparent Rechenschaft über die Tätigkeiten abliefen.
Insbesondere bei Regiearbeiten (Verrechnung nach effektivem Aufwand) hinterfragt der Auftraggeber sehr oft alle Aufwände. Eine saubere Erfassung der getätigten Leistungen und des Aufwandes in einem Stundenzettel hilft, die nötige Transparenz und Klarheit herzustellen.
Auch im Projektmanagement oder bei Minijobs müssen die einzelnen Auftragnehmer die geleisteten Stunden erfassen, sodass der letztendliche Gesamtaufwand bei Projektabschluss ermittelt werden kann. Die Anzahl geleisteter Arbeitsstunden ist oft auch Basis für die Lenkung und rollende Planung eines Projekts.
Weitere Vorlagen zur Arbeitszeiterfassung
Auf unserer Seite finden Sie noch weitere, kostenlose Vorlagen für die Arbeitszeiterfassung:
Gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitszeiterfassung
Die gesetzlichen Grundlagen betreffend die Arbeitszeiterfassung in der Schweiz findet sich im Arbeitsgesetz (ArG), Art. 46. Konkret sieht das Gesetz folgendes vor:
Der Arbeitgeber hat die Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug dieses Gesetzes und seiner Verordnungen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 25. September 2020
– Art. 46, Arbeitsgesetz (ArG)
Wie müssen Stundenzettel aussehen?
In der Schweiz müssen Stundenzettel gemäss Arbeitsgesetz (ArG) Art. 46 und Verordnung 1 Art. 73 folgende Informationen enthalten:
Die täglichen Arbeitszeiten inklusive Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausenzeiten müssen aufgezeichnet werden, damit sich daraus die tägliche Gesamtarbeitszeit berechnen lässt. Zusätzlich sind der Name des Mitarbeiters und das Datum anzugeben.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form für Stundenzettel. Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie Vorlagen als Excel-Tabelle, Word-Dokument, PDF oder in einem anderen Format verwenden. Die Aufzeichnungen müssen jedoch mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelten für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen wie Künstler, Geistliche, Handelsreisende, Besatzungen im Luftverkehr, Angestellte in Landwirtschaftsbetrieben und leitende Angestellte mit weitgehender Selbstbestimmung der Arbeitszeit.
Auch Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über CHF 120’000 können von der Erfassung befreit werden, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Kleine Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern oder solche mit einer Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung können eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung vornehmen, bei der nur die täglich geleisteten Arbeitsstunden aufgezeichnet werden müssen.
Quellen und Referenzen
- Webseite Unia.ch: Tools zur Zeiterfassung
- Webseite seco.admin.ch: Beitrag zum Thema Arbeitszeiterfassung
- Webseite fedlex.ch: Arbeitsgesetz Schweiz (ArG)