Erbvorbezug Vorlage

Möchten Sie Ihren Kindern bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens weitergeben und sind auf der Suche nach einer Erbvorbezug Vorlage? Dann sind Sie hier genau richtig.

Auf Muster-Vorlage.ch können Sie eine kostenlose Word-Vorlage für den Erbvorbezug direkt und kostenlos herunterladen. Mit dieser Vorlage erstellen Sie die schriftliche Vereinbarung im Handumdrehen.

Erbvorbezug Vorlage
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seinen Kindern zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens weitergeben will, kann dies mit einem Erbvorbezug tun
  • Vorzeitige Erbgeschenke werden an das Erbe angerechnet
  • Solange die Pflichtteile weiterer Erben gewährleistet ist, kann auf die Ausgleichungspflicht verzichtet werden
  • Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung treffen
  • Schaffen Sie bei Erbvorbezug Transparenz innerhalb der Familie
  • Auf Muster-Vorlage.ch können Sie eine kostenlose Erbvorbezug Vorlage im Word-Format herunterladen

Der Erbvorbezug

Ein Erbvorbezug ist eine Form der vorzeitigen Erbübertragung. Hierbei gibt eine Person (meist ein Elternteil) einem Erben (oft einem Kind) einen Teil des zukünftigen Erbes schon zu Lebzeiten. Es handelt sich rechtlich um eine Schenkung mit der Besonderheit, dass diese bei der späteren Erbteilung berücksichtigt wird.

➤ Vorzeitige Erbgeschenke werden an das Erbe angerechnet!

Erbvorbezüge werden in der Schweiz häufig genutzt, um Vermögen schon zu Lebzeiten geordnet an die nächste Generation weiterzugeben. Der Erbvorbezug ist eine Möglichkeit, den Kindern finanzielle Unterstützung zu bieten, beispielsweise für den Kauf von Wohneigentum oder die Gründung einer Firma.

Es besteht kein Anrecht auf Erbvorbezug

In der Schweiz besteht kein gesetzliches Anrecht auf einen Erbvorbezug für die Nachkommen. Die Eltern haben das Recht, frei über ihr Vermögen zu verfügen und können entscheiden, ob sie ihren Kindern einen Erbvorbezug gewähren oder nicht. Es besteht kein Anspruch der Nachkommen auf eine lebzeitige Zuwendung.

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Ausgleich des Erbvorbezugs

Ein Erbvorbezug stellt eine lebzeitige Zuwendung von einem Elternteil an eines seiner Kinder dar, die bei der späteren Erbteilung berücksichtigt wird. Der Ausgleich des Erbvorbezugs bei der Erbteilung erfolgt, um eine gerechte Verteilung des Erbes unter den Erben sicherzustellen und zu gewährleisten, dass niemand benachteiligt wird.

Der Ausgleich des Erbvorbezugs erfolgt gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) in den Artikeln 626 ff. Wenn einem Kind ein Erbvorbezug gewährt wurde, muss es diesen bei der späteren Erbteilung ausgleichen, damit die Gleichbehandlung aller Erben sichergestellt wird.

Es kann allerdings Ausnahmen von der Ausgleichungspflicht geben. Die Eltern können durch eine schriftliche Verfügung im Testament oder Erbvertrag die Ausgleichungspflicht für den Erbvorbezug einschränken oder ganz ausschliessen. Gelegenheitsgeschenke und bestimmte Ausbildungskosten sind beispielsweise nicht ausgleichungspflichtig, sofern sie die üblichen Kosten übersteigen.

Die schriftliche Vereinbarung und klare Regelungen bezüglich des Erbvorbezugs werden dringend empfohlen, um mögliche Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden und Transparenz zu schaffen.

Unterschied Schenkung vs. Erbvorbezug

Was der Erblasser seinen gesetzlichen Erben zu Lebzeiten unter Anrechnung auf den künftigen Erbteil zuwendet, wird als Erbvorbezug bezeichnet. Besteht keine Anrechnung an das Erbe, bzw. keine Ausgleichungspflicht, wird die Zuwendung als Schenkung bezeichnet.

Steuerpflicht bei Erbvorbezug

Heutzutage sind in fast allen Kantonen Ehegatten und Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit.

Grundsätzlich sind Erbvorbezug als auch die Schenkung steuerpflichtig. Der Beschenkte ist für die Deklaration und Entrichtung der Steuer verantwortlich. Die Kantone regeln die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie deren Ausgestaltung. Der Wohnsitzkanton des Schenkers oder des Erblassers ist für die Besteuerung massgebend. Bei Grundstücken ist das der Lageort massgebend.

Erbvorbezug Vorlage

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  • Word-Vorlage für den Erbvorbezug im Sinne einer Vereinbarung
  • A4-Format
  • Vorlage kann frei angepasst werden
  • Alle Angaben ohne Gewähr
  • Direkter und kostenloser Download

Anleitung Erbvorbezug Vorlage nutzen

  1. Laden Sie die Word-Vorlage direkt auf Ihren Computer herunter und öffnen Sie die Vorlage mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm wie Word, Open Office oder Pages (macOS)
  2. Erfassen Sie zunächst die Personalien des Erben, bzw. der Erbin und des Erblassers, bzw. der Erblasserin
  3. Erfassen Sie die Höhe des Erbvorbezugs und schreiben Sie die Zahl auch aus (bspw. Franken Einhundertfünfzigtausend)
  4. Erfassen Sie Ort und Datum
  5. Erfassen Sie im Unterschriftenteil die Namen des Erben und des Erblassers
  6. Idealerweise besprechen Sie Ihr Vorhaben vorab auch mit einem Juristen und zeigen Sie ihm den Vereinbarungsentwurf
  7. Drucken Sie die Vereinbarung und aus und unterzeichnen Sie die Vereinbarung

Quellen und Referenzen

  • Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), Artikel 626 ff
  • Webseite zkb.ch: Erbvorbezug und Schenkung
  • Webseite Swisslife.ch: Erbvorbezug – die wichtigsten Fragen und Antworten

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