Hier können Sie Mängelrüge Vorlagen Musterbriefe für Lieferungen und Handwerk mit Formulierungshilfen direkt als Word-Vorlage herunterladen.
Mit einer Mängelrüge beanstanden Sie gegenüber einem Leistungserbringer, dass an seiner Ware, seiner Leistung oder seinem Werk ein Mangel besteht und dies nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht.
Das Wichtigste zum Thema Mängelrüge
- Eine Mängelrüge ist eine schriftliche Mitteilung des Kunden, dass er mit einer Lieferung, einer Dienstleistung oder einem Werk nicht zufrieden ist.
- Die Mängelrüge ist nach Feststellung eines Mangels oder eines Schadens per Einschreiben dem Lieferanten zuzustellen.
- Auf Muster-Vorlage.ch finden Sie verschiedene Musterbriefe und Vorlagen für die Erstellung einer Mängelrüge.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Mängelrüge?
Eine Mängelrüge ist eine formelle Mitteilung an einen Lieferanten oder Dienstleistungserbringer, mit der auf einen Mangel an einem Bauwerk, einer Ware oder einer Dienstleistung hingewiesen wird. Dies ist insbesondere im Bau- und Vertragsrecht von Bedeutung und dient dazu, den Unternehmer oder Verkäufer darauf hinzuweisen, dass das gelieferte Produkt oder die erbrachte Leistung nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht.
Es ist nicht selten, dass Mängel auftreten. Konkret ist ein Mangel (Mehrzahl Mängel) eine Einbusse an Qualität, bzw. eine Differenz zwischen der versprochenen Leistung (Ware oder Dienstleistung) und dem effektiv gelieferten.
In aller Regel liegt ein Kaufvertrag oder ein Werkvertrag zugrunde, in welchem das gekaufte Werk, die Ware oder Dienstleistung definiert und umschrieben ist.
Es werden grundsätzlich folgende drei Arten von Mängel unterschieden:
Offene Mängel
- Offene Mängel sind für den Kunden bei der Übernahme der Sache klar erkennbar.
Verdeckte Mängel
- Wenn der Mangel erst später zutage tritt, bzw. bei der Übernahme nicht ersichtlich war.
Arglistig verschwiegene Mängel
- Diese verdeckten Mängel sind dem Verkäufer bei der Übergabe bekannt, werden jedoch gegenüber dem Kunden bewusst verschwiegen, um sich einen Vorteil zu erschleichen.
Unzufrieden? Schriftliche Mängelrüge erstellen!
Wenn Sie als Kunde der Ansicht sind, dass das gekaufte Werk, die Ware oder die Dienstleistung nicht dem Vertrag entspricht, sollten Sie eine schriftliche Mängelrüge erteilen. Dies insbesondere dann, wenn der Handwerker oder der Lieferant trotz telefonischer Reklamation keine Reaktion zeigte.
Mit der Mängelrüge teilen Sie dem Hersteller, dem Lieferanten oder Verkäufer unmissverständlich mit, dass Sie ihn für die Mängel haftbar machen. So sieht es auch das schweizerische Obligationenrecht (OR) im Art. 201, Art. 277, bzw. im Art. 367 vor.
Mängelrüge im Baubereich nach SIA 118
Die SIA-Norm 118 stellt einen zentralen Standard in der Schweizer Bauindustrie dar und regelt die allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten. Die SIA-Norm 118 bietet einen Rahmen für die Abwicklung von Bauprojekten. Sie umfasst detaillierte Vorschriften zur Vertragsausführung, Mängelhaftung und Abnahme des Bauwerks.
Ein wesentlicher Aspekt der SIA 118 ist die Betonung einer gemeinsamen Prüfung des Werks bei der Abnahme. Diese findet nur statt, wenn die Anwendung der Norm zwischen den Parteien vereinbart wurde. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Mängelrechte des Bestellers, da ab diesem Zeitpunkt die Fristen für die Mängelansprüche zu laufen beginnen.
Die Norm erleichtert die Mängelrüge durch präzise Vorgaben und Fristen für die Mängelanzeige und bietet Schutz durch Beweislastumkehr während der ersten zwei Jahre nach der Abnahme. Dies bedeutet, dass der Unternehmer beweisen muss, dass das Werk mängelfrei ist, falls innerhalb dieser Frist Mängel gerügt werden.
Sollte Ihre Mängelrüge nicht zur Beseitigung der Mängel führen, finden Sie hier eine Vorlage zur Kündigung des Mietvertrags.
Mängelrügen Vorlagen
Hier finden Sie verschiedene kostenlose Word-Vorlagen für die Erstellung einer Mängelrüge:
Mängelrüge Vorlage für Bau und Handwerk
Beschreibung:
- Diese Word-Vorlage ist für Mängelanzeigen im Baubereich geeignet
- Zeitloses und modernes Design der Briefvorlage
- Mit Mustertext
- Kein Blattschutz – Vorlage kann frei angepasst werden
- Kostenloser Word-Vorlage
- Direkt herunterladen
Mängelrüge Vorlage nach SIA 118
Beschreibung:
- Mängelrüge nach SIA 118
- Ideal für Bauwerke
- Mit Mustertext und Tabelle für die entdeckten Mängel
- Kostenloser Word-Vorlage
- Direkter Download
Mängelrüge Vorlage für Warenlieferung & Dienstleistungen
Beschreibung:
- Diese Vorlage ist für mangelhafte Dienstleistungen oder Warenlieferungen geeignet
- Zeitloses und modernes Design der Briefvorlage
- Mit Mustertext
- Kein Blattschutz – Vorlage kann frei angepasst werden
- Kostenloser Word-Vorlage
- Direkter Download
➤ Ein Mangel muss sofort bei Erkennung gemeldet werden! Bitte beachten Sie, dass Sie eine Mängelrüge eingeschrieben versenden. Wenn es sich um eine gemietete Sache oder gekauftes Werk handelt, sollten Sie die Mängel bei Übergabe unbedingt im Übergabeprotokoll festhalten lassen!
Inhalt der Mängelrüge
Eine Mängelrüge sollte folgende Inhalte aufweisen, sodass sie Gültigkeit enthält:
- Eine genaue Beschreibung des Mangels. Es reicht nicht, einfach zu schreiben, dass eine Ware oder ein Werk mangelhaft ist. Sie müssen genau umschreiben, was aus Ihrer Sicht ein Mangel ist.
- Es bedarf einer Feststellung, dass das Werk oder die gekaufte Ware, bzw. Dienstleistung nicht dem Vertrag entspricht.
- Des Weiteren bedarf es einer Feststellung, dass Sie den Unternehmer, bzw., den Lieferanten oder Dienstleistungserbringer haftbar machen.
- Festlegung einer Frist zur Instandstellung.
Quellen und Referenzen
- Anwaltskammer des Kantons Schwyz: Fachpublikation zum Thema
- Gerichte des Kantons Zürich: Mängelrüge bei Mietsachen
- Gesetze: Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
Hallo
Besten Dank für die super Seite, habe schon viele Vorlagen verwenden können. Auch die Motivationsbilder sind TOP.
LG Markus
Danke für kostenlose Beispiele/Formulare. Sie helfen in ohnehin schwierigen Situationen.
Was tun wenn, wenn keine Reaktion vom Handwerker auf Mängelrüge erfolgt? An wen sich wenden?
Guten Tag
Danke für das positive Feedback. Das hat uns sehr gefreut.
Wenn der Handwerker nicht auf die Mängelrüge reagiert, sollten Sie diese nochmals eingeschrieben schicken. Sollte auch dann keine Reaktion erfolgen, bleibt wohl oder übel nur der gerichtliche Weg. Diesbezüglich sollten Sie sich aber von einem Anwalt beraten lassen.
Beste Grüsse