Kirchenaustritt Vorlage

Wollen auch Sie aus der Kirche austreten? Hier können Sie kostenlose Kirchenaustritt-Vorlagen im Word-Format herunterladen:

Vorlage Römisch-Katholischen
Vorlage Evangelisch-reformiert
Vorlage Christkatholisch

Immer mehr Menschen in der Schweiz wenden sich von der Landeskirche ab und treten aus. Insbesondere 2023 war ein Rekordjahr.

Kirchenaustritt Vorlage Schweiz
Kirchenaustritt-Vorlage Schweiz für Römisch-Katholische, Evangelisch-reformierte und Christkatholische Kirchenangehörige. Die entsprechende Word-Vorlage können Sie auf dieser Seite gratis und direkt herunterladen.

Kostenlose Kirchenaustritt-Vorlagen (Schweiz) im Word-Format

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kirchenaustritt aus der Landeskirche ist jederzeit möglich. Jede Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, kann durch eine schriftliche Erklärung aus der Kirche austreten.
  • Der Austritt muss schriftlich an das zuständige Pfarramt oder an die Kirchgemeinde erfolgen und das Austrittsschreiben muss von Hand unterzeichnet werden.
  • Im Kanton St. Gallen und den beiden Appenzell muss die Unterschrift zusätzlich vom Einwohneramt beglaubigt sein
  • Auf Muster-Vorlage.ch finden Sie kostenlose Word-Vorlagen für den Kirchenaustritt aus der römisch-katholischen Kirche, der Evangelisch-reformierten Kirche sowie der Christkatholischen Kirche

Kirchenaustritt in der Schweiz

Der Austritt aus der Kirche hat mit dem Glauben an Gott nichts zu tun. In der Schweiz gilt gemäss Art. 15 der Bundesverfassung die Glaubensfreiheit.

Fakt ist, dass Sie durch einen Austritt aus der Landeskirche sehr viel Geld sparen können. Mit einem Jahressalär von Fr. 80’000.– sparen Sie bei einem Kirchenaustritt pro Jahr ca. Fr. 1’000.– (je nachdem in welchem Kanton Sie wohnen).

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Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann durch eine schriftliche und eigenhändig unterschriebene Erklärung aus der Kirche austreten.

Bitte beachten Sie, dass die katholische Kirche nicht viel Freude daran hat, wenn Sie aus der Kirche austreten. In aller Regel entsendet die Kirche nach Ihrer Austrittserklärung einen Pfarrer, der mit Ihnen über die Beweggründe reden möchte. Vielleicht lässt sich so das eine oder andere Schäfchen wieder zurück zur Kirche führen. Daher sollte im Austrittsschreiben unmissverständlich stehen, dass Sie keine weitere Kontaktaufnahme wünschen.

➤ Idealerweise senden Sie eine Kopie des Austrittsschreibens direkt der zuständigen Steuerbehörde. Dies ist zwar nicht zwingend notwendig, aber empfehlenswert.

Kirchenaustritt Vorlagen

Wir bieten Ihnen auf Muster-Vorlage.ch gratis Word-Vorlagen für den Kirchenaustritt in der Schweiz an.

Austritt Vorlage Römisch-katholisch

  • Vorlage für den Austritt aus der Römisch-katholischen Landeskirche
  • Briefform im klassischen Design
  • Alle relevanten Angaben (Personalien, etc.) sind aufgeführt
  • Word-Format
  • Vorlage kann frei angepasst werden
  • Direkter und kostenloser Download

Achtung: Die Katholische Kirche verlangt oft auch die Angaben über den Taufort und die Taufpfarrei.


Austritt Vorlage Evangelisch-reformiert

  • Vorlage für den Austritt aus der Evangelisch reformierten Landeskirche
  • Briefform im klassischen Design
  • Alle relevanten Angaben (Personalien, etc.) sind aufgeführt
  • Word-Format
  • Vorlage kann frei angepasst werden
  • Direkter und kostenloser Download

Austritt Vorlage Christkatholisch

  • Gratis Vorlage für den Austritt aus der Christkatholischen Landeskirche
  • Briefform im klassischen Design
  • Alle relevanten Angaben (Personalien, etc.) sind aufgeführt
  • Word-Format
  • Vorlage kann frei angepasst werden
  • Direkter und kostenloser Download

Anleitung zur Verwendung der Kirchenaustritt Vorlage

  1. Laden Sie zunächst die passende Vorlage für Römisch-katholische, für Evangelisch-Reformierte oder für Christkatholische Kirchenangehörige kostenlos herunter.
  2. Passen Sie zuerst den Absender mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse im Briefkopf an.
  3. Passen Sie den Empfänger im Briefkopf an. Der Empfänger ist immer die zuständige Kirchgemeinde, bzw. der Kirchgemeinde-Präsident. Die erforderlichen Angaben finden Sie meist auf der Website Ihrer Wohngemeinde.
    Im Kanton Zürich ist es nicht ganz so einfach, die zuständige Kirchgemeinde herauszufinden. Diese Webseite hilft, die richtige Kirchgemeinde zu finden.
  4. Im Text-Teil des Austrittsschreibens müssen Sie nun die Personalien aller austretenden Personen erfassen. Falls auch Ihre Kinder austreten möchten, erfassen Sie auch die Personalien der Kinder. Achtung: Die Katholische Kirche verlangt oft auch die Angaben über den Taufort und die Taufpfarrei.
  5. Speichern Sie das Dokument und drucken Sie es aus.
  6. Unterzeichnen Sie das Austrittsschreiben von Hand und versenden Sie den Brief. Idealerweise senden Sie auch eine Kopie dem Steueramt Ihrer Einwohnergemeinde.

Oft gestellte Fragen zum Kirchenaustritt

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt oft stellen:

Werde ich trotzdem beerdigt?

Ja, denn für die Bestattung ist die Einwohnergemeinde zuständig. Nach Ihrem Ableben werden Sie auf dem Friedhof der Wohngemeinde bestattet. Gemäss Bundesverfassung hat jeder Mensch das Recht auf ein statthaftes Begräbnis – egal welcher Religion er angehört (oder eben nicht mehr angehört).

Bitte beachten Sie, dass Sie die Abdankungsfeier oder eine sonstige Zeremonie selber organisieren müssen, wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Soll die Zeremonie in einer Kirche stattfinden, müsste dafür die Kirche gemietet werden. Ob und unter welchen Konditionen dies möglich ist, müssen Sie bei der zuständigen Kirchgemeinde abklären.

Kann ich trotzdem noch heiraten?

Ja, denn für die Heirat ist das Zivilstandesamt zuständig. Jedoch können Sie nicht mehr kirchlich heiraten.

Treten meine Kinder bei meinem Kirchenaustritt auch automatisch aus der Kirche aus?

Nein, Ihr Austritt betrifft nur Sie und ist daher nicht auf Ihre Kinder übertragbar. Jede Person muss einzeln den Willen zum Austritt aus der Kirche äussern.

Kann man ein Kind nach dem Austritt aus der Kirche taufen?

Das wird schwierig, denn die Taufe ist die Willensbekundung der Eltern, dass das Kind in die katholische Gemeinschaft aufgenommen werden soll. Es liegt im Ermessen der Kirche, ob Sie zur Taufe zugelassen werden. Sollte Ihr Kind getauft werden, fallen für Ihr Kind Kirchensteuern an.

Kann ich trotz Kirchenaustritt noch Gotti oder Götti werden?

Ja, wenn der andere Pate / Patin noch Mitglied der katholischen Kirche ist, geht das in aller Regel. Es braucht bekanntlich zwei Taufzeugen. Es reicht, wenn “nur” ein Pate noch Mitglied der Kirche ist. Da es aber im Ermessen des Pfarrers liegt, lassen Sie dies am besten von den Eltern des Kindes bei der zuständigen Kirchgemeinde abklären.

Kann ich nach dem Kirchenaustritt noch Firmgotti oder Firmgötti werden?

Leider nein, denn wer eine Firmpatenschaft übernimmt, verspricht dem Patenkind die Unterstützung auf dem Lebens- und Glaubensweg. Die Voraussetzung an einen Firmpaten sind: Man muss selber getauft und selber gefirmt sein.

Zudem ist ein guter Draht zum Firmling nötig. Weiter muss der Firmpate / die Firmpatin eine positive Einstellung zum Glauben und zur Kirche haben, mindestens 16 Jahre alt und älter als der Firmling sein. Auch die Mutter oder der Vater des Firmlings kommen als Firmpaten nicht Frage.

Wenn Sie unbedingt die Patenschaft über einen Firmling übernehmen wollen, können Sie jederzeit wieder in die katholische Kirche eintreten. Das geht sehr unbürokratisch. Melden Sie sich dazu einfach bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei der zuständigen Pfarrei. Natürlich sind Sie ab dem Wiedereintritt auch wieder Kirchensteuer-pflichtig.

Austritt aus der evangelisch-reformierten oder Christkatholischen Kirche

Natürlich ist auch ein Austritt aus der evangelisch-reformierten oder der Christkatholischen Landeskirche möglich. Wir bieten dazu separate Vorlagen des Austrittsschreibens an.

Wichtig ist, dass Sie die Austrittserklärung von Hand unterzeichnet und an den Präsidenten oder Präsidentin der Kirchenpflege Ihrer Kirchgemeinde senden.

Gibt es besondere Regelungen betreffend den Kirchenaustritt, von denen ich wissen sollte?

Ja, in einigen Kantonen gibt ein paar Spezialitäten zu beachten.

KantonRegelung
St. GallenDie Unterschrift auf dem Kirchenaustritt muss amtlich beglaubigt werden. Dazu müssen Sie auf der Einwohnergemeinde vorsprechen und die Unterschrift beglaubigen lassen.
Appenzell AusserrhodenEine beglaubigte Unterschrift ist in verschiedenen Gemeinden des Kantons Appenzell AR erforderlich.
Appenzell InnerrhodenEine beglaubigte Unterschrift ist in verschiedenen Gemeinden des Kantons Appenzell AI erforderlich.
FribourgIm Kanton Fribourg (Freiburg) wird ein Formular zugestellt, welches man ausfüllen und einsenden muss.
WallisIm Kanton Wallis muss man das Austrittsschreiben an die Gemeinde senden, in der man getauft wurde.

Quellen und Referenzen

  • Webseite fedlex.ch: Bundesverfassung der Schweiz
  • Webseite Katholische Kirche Zürich: Beitrag zum Kirchenaustritt
  • Webseite Kath.ch: So viele Kirchenaustritte wie noch nie – auch von Älteren
  • Webseite srf.ch: Missbrauch in katholischer Kirche

50 Gedanken zu „Kirchenaustritt Vorlage“

  1. Guten Tag
    Könnten sie mir Bitte eine Mustervorlage für den Austritt aus der Reformierten Kirche zukommen lassen.
    Besten Dank Mfg R.Wild

    Antworten
    • Guten Tag. Danke für die Anfrage. Ich habe die entsprechende Vorlage für den Kirchenaustritt aus der evangelisch-reformierten Kirche dazu erstellt. Sie ist am Ende des Beitrages verlinkt.

      Beste Grüsse

      Antworten
  2. Grüezi
    Wenn meine Frau und ich aus der Kirche ausscheiden, wie kommen meine Kinder (8, 6, 5 und 3 Jahre) aus der Gemeinschaft raus ?
    Können wir das als Eltern verlangen ?

    Danke für ihre Info

    Antworten
    • Guten Tag

      Der Kirchenaustritt für minderjährige Kinder muss im Austrittsschreiben explizit miterklärt werden. Das Bundesgericht hat sich diesbezüglich in einem Urteil geäussert. Siehe BGer Urteil 2C_510/2010 vom 13. Dezember 2010

      Beste Grüsse

      Antworten
    • Danke für den Hinweis! Das ist allerdings nicht in jeder Kirchgemeinde so. Es gibt Kirchgemeinden (vor allem in St. Gallen) wo es sogar eine beglaubigte Unterschrift braucht. Diese kann auf der Gemeinde (Einwohneramt) eingeholt werden. Im Kanton Luzern und anderen Teilen der Schweiz geht das allerdings viel unkomplizierter und kann direkt als Brief (mit der Briefvorlage von Muster-Vorlage.ch) direkt erledigt werden.

      Beste Grüsse

      Antworten
  3. Guten Tag,

    ich möchte aus der Kirche austreten. Nun die Frage, wenn ich das entsprechende Schreiben an meine Gemeinde schicke, werde ich dann automatisch auch von der Kirchensteuer befreit? Oder muss ich hierzu noch ein separates Formular bspw. an die Stadt schicken?

    Besten Dank

    Antworten
    • Im Normalfall sollten Sie automatisch von der Steuer befreit werden. Ihre Steuerpflicht erlischt ab Erklärungsdatum. In den meisten Kantonen wird Ihre Steuerschuld pro rata auf dieses Datum abgerechnet.

      freundliche Grüsse

      Antworten
  4. Guten Tag

    Muss ich den Brief auch der Steueramt meiner Gemeinde zukommen lassen oder reicht es wenn dieser nur an die Kirchgemeinde gesendet wird?

    Freundliche Grüsse
    Dario

    Antworten
    • Guten Tag

      Ich würde das Steueramt auf jeden Fall mit einer Kopie bedienen. Nur so ist sichergestellt, dass man Ihren Austritt auch steuertechnisch wirklich mit berücksichtigt.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
  5. Guten Tag,
    Wenn ich von der Kirchgemeinde ausgetreten bin,und ich in 2 bis 3 Jahren meinen Wohnort wechsle,
    muss ich wieder von der neuen Kirchgemeine erneut austreten oder wird der Austritt von der alten Kirchgemeinde übernommen?

    Gruss Steff

    Antworten
    • Guten Abend

      Grundsätzlich gilt der Kirchenaustritt Schweizweit. Wenn Sie sich in einer neuen Gemeinde anmelden. (Einwohnerkontrolle) müssen Sie angeben, welche Glaubensrichtung Sie haben. Sie können dann angeben, dass Sie ausgetreten sind. Wichtig: Kontrollieren Sie ihre erste Steuereinschätzung ob der Kirchenaustritt berücksichtigt wurde!
      Freundliche Grüsse

      Antworten
  6. Guten Tag

    Ich bin innerhalb der Gemeinde umgezogen, habe aber dadurch die Kirchgemeinde gewechselt weil es in dieser (politischen) Gemeinde zwei Kirchgemeinden gibt. An welche Kirchgemeinde ist das Austrittsschreiben nun zu senden? Mit der neuen Kirchgemeinde hatte ich noch absolut gar nichts zu tun während ich in der alten getauft und konfirmiert wurde.

    Besten Dank

    Antworten
  7. Wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin, muss ich dann irgendwo melden / aktualisieren, dass ich neu konfessionslos bin? Falls ja, wo überall?
    Müssen auch neue Dokumente, Pass, ID oder so bestellt werden mit “konfessionslos”?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Guten Tag Frau Heidner.

      Ich würde Ihnen empfehlen eine Kopie des Austrittschreibens direkt an die Steuerbehörde und die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde zu schicken.
      Auf Schweizer Pässen und ID’s sind die Konfessionen nicht mehr drauf. Daher ergibt sich hier auch kein Handlungsbedarf.
      Freundliche Grüsse

      Antworten
  8. Was wenn ich aus der Kath. Kirche austreten möchte aber ich bereits ein 4 Jähriges Patenkind habe. Geht das überhaupt? Oder was ändert sich?

    Vielen Dank.

    Antworten
    • Guten Tag Nicole

      Nun, das ist wirklich eine sehr schwierig zu beantwortende Frage. Da das Amt “Gotti” oder “Götti” ein Ehrenamt der Kath. Kirche ist, musst Du im Grundsatz in den meisten Kirchgemeinden Mitglied der kath. Kirche sein. In Luzern kann konfessionslos zum Götti oder Gotti werden, wenn die andere Person (Götti oder Gotti) noch Mitglied ist. In anderen Kirchgemeinden wird das teilweise gar nicht akzeptiert.
      Da Dein Patenkind bereits getauft ist würde ich es nicht all zu eng sehen. Allerdings hast Du als Taufpatin die Pflicht, das Patenkind nach christlichen Werten zu erziehen. Im Grundsatz kannst Du das auch, wenn Du ausgetreten bist, denn die grundsätzlichen christlichen Werte haben mit der Mitgliedschaft bei der kath. Kirche nicht sehr viel gemein. Du wirst Deine Gründe haben, weshalb Du austreten möchtest. Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.
      Beste Grüsse

      Antworten
  9. Gibt es eine Liste der “Kündigungsfristen” in den verschiedenen Kantonen?

    Aktuell versuche ich diese für die röm. kath. Kirche im Kanton Zug zu eruieren?
    Auch ist mir die Zustelladresse des Austrittsschreibens nicht ganz klar?

    Antworten
    • Guten Tag Herr Stöckli

      Ja, es gibt tatsächlich verschiedene Kündigungsfristen. Es kommt ganz darauf an, in welchem Kanton Sie wohnen. In St. Gallen z.B. ist der Austritt per Ende Monat, in Zürich per Eingang Ihres Schreibens und im Kanton Aaragu per Anfang Jahr.
      Ihr Schreiben müssen Sie an die Kirchgemeinde des Wohnorts senden.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
  10. Hallo Reto, Kündigungsfristen gibt es nicht, man kann jederzeit austreten, schriftlich per Brief, an einigen Orten ist Einschreiben Pflicht (vereinzelt sogar Beglaubigung). Ich habe schliesslich den fertig erstellten Kirchenaustritt bestellt (Link oben). Mein Wohnort ist auch im Kanton Zug jedoch Reformiert, die Austritts-Adresse war dann aber nicht in der Wohnortgemeinde sondern für den ganzen Kanton:
    Reformierte Kirche Kanton Zug
    Kirchenkanzlei
    Postfach 4255
    6304 Zug

    Antworten
  11. Hallo, ich habe ein 10-jähriges Patenkind, darf ich dennoch die Kirche besuchen, falls ich eine Feierlichkeit mit ihr begehen möchte? Wenn ja, darf ich generell noch die Kirche besuchen bei Feierlichkeiten oder allenfalls Traueranlässen und falls ja, darf ich überhaupt die hl. Kommunion dann noch empfangen?

    Antworten
    • Hallo Christa

      Ich wüsste nicht, weshalb Du nicht in die Kirche gehen dürftest. Wir haben im Religionsunterricht doch gelernt, dass das Haus Gottes allen offen steht….
      Wenn Du ausgetreten bist darfst Du aber die hl. Kommunion nicht empfangen. Diese ist ja Zeichen des gemeinsamen Glaubens (Spendung und der Empfang der Gaben von Brot und Wein, die den Leib und das Blut Christi repräsentieren).
      Da Du ausgetreten bist, hast Du Dich mitunter auch entschieden dieses Ritual nicht mehr anzunehmen. Um ganz ehrlich zu sein ist es wohl eher eine moralische Frage. Du wirst Deine Gründe für den Austritt aus der Landeskirche haben. Mit dem Austritt hast Du aber kein Anrecht mehr auch Dienstleistungen der Kirche.
      Beste Grüsse

      Antworten
    • Hallo Max

      Klar kann man das, denn als Ausgetretener bleibt man Getauft und so über die unauslöschliche Prägung der Taufe mit der Kirche verbunden. Allerdings ist ein Gespräch mit dem Seelsorger wohl unausweichlich.

      Antworten
  12. Ich bin österreichische Staatsbürgerin, habe aber die Niederlassungsbewilligung für die Schweiz und lebe seit meiner frühsten Kindheit hier.
    Kann ich den Kirchenaustritt auch hier in der Schweiz machen ?

    Antworten
    • Guten Tag

      Davon ausgehend, dass Sie in der Schweiz Kirchensteuer bezahlen, können Sie natürlich auch in der Schweiz aus der Kirche austreten. Mit dem Austritt aus der Kirche in der Schweiz, treten Sie automatisch auch in Ihrem Heimatland aus der Kirche aus.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
  13. Guten Tag

    Damit ich das richtig verstehe, genügt es, wenn ich mein Austrittsschreiben an die Kirchgemeinde schicke? Und wie finde ich heraus, ob ich es beglaubigen muss?

    Danke und freundliche Grüsse

    Antworten
    • Guten Tag

      Im Kanton St. Gallen benötigen Sie eine amtlich beglaubigte Unterschrift, welche Sie auf der Gemeinde erwirken können. In den anderen Kantonen sollte der von Ihnen unterzeichnete Brief ausreichend sein. Bitte senden Sie einen eingeschriebenen Brief an Ihre Kirchgemeinde. Zudem ist generell zu empfehlen, dass Sie eine Kopie zusätzlich dem Steueramt Ihrer Wohngemeinde zustellen.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
  14. Guten Tag

    Bekomme ich eine Bestätigung beim Austritt? oder wie weiss ich dass das Funktioniert hat?

    Freundliche Grüsse

    Antworten
    • Guten Tag Herr Maier

      Danke für Ihre Anfrage. Grundsätzlich würde ich mit den Erhalten des Schreibens schriftlich bestätigen lassen. Dies kann mit bsp. dem Satz “für eine schriftliche Eingangsbestätigung danke ich ihnen bereits im Voraus.” angefordert werden. Bei Erhalt der Eingangsbestätigung wissen Sie, dass alles korrekt verlaufen ist. Zudem könnten Sie die Zustellung per Einschreiben oder A+ machen.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
  15. Das mit der Bestattung ist im Grundsatz richtig. Zu Bedenken ist jedoch, dass dies nur den Platz auf dem Friedhof betrifft. Eine Abdankungsfeier oder sonst eine Zeremonie müsste man, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist, selber organisieren. Dafür müsste bei Bedarf prinzipiell die Kirche gemietet werden. Aktuell wird in den Kirchgemeinden noch sehr kulant mit diesem Thema umgegangen. Ich gehe aber davon aus, dass dies sich schon bald ändern wird.
    Ich fände es fair, wenn dies im Text oben noch explizit ausgeführt wird.

    Antworten
  16. Guten Tag
    Unsere Tochter macht nächstes Jahr die Kommunion. Ich möchte aus der Kirche austreten, weil ich mit deren Regelungen nicht zufrieden bin. Meine Frau will jedoch weiterhin bleiben. Kann ich bei einem Austritt trotzdem an der Kommunion meiner Tochter teilnehmen, oder kann es sein, das ich dann die Kriche nicht mehr betreten darf?

    Antworten
    • Guten Tag
      Natürlich dürfen Sie auch nach dem Kirchenaustritt eine Kirche noch betreten. Gottes Haus steht immer offen, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Wenn Sie aus der Kirche austreten heisst das ja nicht, dass sie nicht mehr an Gott glauben und schon gar nicht, dass Sie keine Kirche mehr betreten dürften. Mit dem Austritt verzichten Sie aber auf einige “Services” der Kirche, wie z.B. die Abnahme der Beichte oder das Erhalten von Sakramenten (z.B. die Heilige Kommunion empfangen). Zudem können Sie auch nicht mehr als Taufpate amten.
      Ich hoffe Ihnen mit dieser kurzen Auskunft gedient zu haben.

      Beste Grüsse

      Antworten
  17. Meine Mutter ist Demenz krank und im Pflegeheim. Ich betreue sie schon seit 20 Jahren und habe auch eine von ihr vor Jahren unterschriebene Generalvollmacht, damit ich sie in allen Belangen in ihrem Sinne vertreten kann. Kann ich sie auch aus der katholischen Kirche austreten lassen und das Austrittschreiben unterschreiben und die Vollmacht beilegen?
    Ihr Wunsch war, dass ihre Asche einmal an einem schönen Ort verstrreut wird und das wird ihr nun neuerdings von der katholischen Kirche verboten.

    Antworten
    • Guten Tag

      Das ist eine relativ komplizierte Frage. Die primäre Frage ist, ob ihre Generalvollmacht auch wirklich eine beurkundete Vollmacht ist. In aller Regel sollte ein Beistand oder ein Vormund über einen Austritt entscheiden. Zudem stellt sich die Frage, warum in dieser speziellen Situation aus der Kirche ausgetreten werden soll. Hat die ihre Mutter diesen Wunsch geäussert, dass sie aus der Kirche austreten will?
      Unserer Meinung nach sollte allenfalls überlegt werden, ob es nicht doch einen Pfarrer gibt, der es erlauben würde die Asche zu verstreuen. Bitte beachten sie, dass nicht überall Asche von verstorbenen Menschen verstreut werden darf.
      Sollte sie sich tatsächlich dazu entscheiden, ihre Mutter aus der Kirche austreten zu lassen, würde es tatsächlich ausreichen, wenn sie das Austrittsschreiben im Namen Ihrer Mutter unterzeichnen und die Vollmacht beilegen. Allenfalls wird die Kirchgemeinde nachfragen, ob denn die Vollmacht auch wirklich beglaubigt ist.

      Wir hoffen ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
  18. Grüezi
    Haben Sie vielen Dank für die Mustervorlage.
    Es war sehr hilfreich… dafür war die Pfarramtsuche schwieriger… da ich unterdessen gezügelt habe und gar nicht weiss – wer zuständig ist 🙂 Aber dank Internet findet man dies auch bald heraus…
    Vielen Dank.

    Antworten
  19. Guten Tag
    Ich bin evang.-ref. und möchte aus der Kirche treten. Mein Mann ist röm.-kath. und hat nicht vor, aus der Kirche zu treten. Mein Kind ist wie ich evang.-ref. und die Konfirmation steht in wenigen Jahren an.
    Darf die Kirche aufgrund meines Kirchenaustrittes meinem Kind die Konfirmation verweigern?
    Wie sieht es mit der evang. Kirchensteuer aus: muss ich nach meinem Kirchenaustritt die evang. Kirchensteuer bis zur Volljährigkeit meines Kindes weiterhin bezahlen?
    Freundliche Grüsse

    Antworten
  20. Hallo, ich bin letztes Jahr aus der Kirche ausgetreten. Nun hat mich mein Patenkind gefragt, ob ich Ihr Firmgotti werde. Ich hab’ leider nicht mehr gross nachgedacht und ja gesagt. Darf ich dass denn noch???
    Freundliche Grüsse und Danke

    Antworten
    • Hallo Chregi

      Der Firmling wählt einen Firmpaten oder eine Firmpatin als Vertrauensperson für den Glaubens- und Lebensweg. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Patenschaft sind: ein guter Draht zum Firmling, eine positive Einstellung zum Glauben und zur Kirche, mindestens 16 Jahre alt und älter als der Firmling. Zudem darf der Pate nicht Vater oder Mutter des Firmlings sein.

      Aufgrund der obenstehenden “Anforderungen” an die Taufpaten, kannst Du leider nicht Firmgotti werden, wenn Du aus der kath. Kirche ausgetreten bist. Ein Firmgotti soll den Firmling auf dem Glaubensweg begleiten und unterstützen.
      Du kannst jederzeit wieder in die Kirche eintreten. Das Prozedere ist sehr unbürokratisch. Die Wiederaufnahme erfolgt in aller Regel über die Pfarrei in Ihrer Wohngemeinde.

      Beste Grüsse

      Antworten
  21. Guten Tag Zusammen
    Ich hätte eine Frage betreffend Austritt aus der römisch-katholischen Kirche in der Stadt Zürich.
    Geboren wurde ich im Kt. Aargau, lebe aber schon seit vielen Jahren im Kt. Zürich.
    In der Stadt Zürich gibt es nun verschiedene Pfarrämter und Kirchen. Wo genau muss ich nun den Antrag stellen.
    Besten Dank für Ihr Bemühen.

    Antworten
    • Guten Tag Roland

      Im Kanton Zürich ist es tatsächlich nicht ganz einfach. Die Adresse der zuständigen Kirchgemeinde wird im Kanton Zürich aufgrund der Wohnadresse zugeordnet. Auf der Seite https://www.kirche-zh.ch/-1/portal/katholisch~6/ kann man die zuständige Kirchgemeinde ermitteln. Wir gehen davon aus, dass Sie im Kanton Zürich als Einwohner gemeldet sind (zumal Zürich ja auch Ihr Lebensmittelpunkt sein dürfte). Sollten Sie indes noch im Kanton Aargau gemeldet sein, müssten Sie den Austritt an die zuständige Kirchgemeinde im Kanton Aargau senden.
      Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
      Freundliche Grüsse
      Michael

      Antworten
    • Guten Tag Frau Kocher
      Danke für Ihren Besuch auf der Webseite Muster-Vorlage.ch
      Betreffend Ihrer Frage: Das Austrittschreiben muss nicht per Einschreiben versendet werden. Wir empfehlen aber den Versand via Einschreiben. Dadurch erhalten Sie Sicherheit, dass Ihr Austrittschreiben auch tatsächlich zugestellt wurde.

      Freundliche Grüsse

      Antworten

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